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Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der
Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelungen. Eine vom Gast
vorgenommene und vom Vermieter akzeptierte Zimmerreservierung begründet
zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag.
Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis
beider Parteien gelöst werden. Die folgenden Bedingungen sollen in Ihrem und
unserem Interesse für klare Verhältnisse sorgen, wir bitten um Ihr
Verständnis:
- Vertragsabschluss:
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Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und
zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war,
bereitgestellt worden ist.
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Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur
Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag
abgeschlossen ist.
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Der Vermieter ist verpflichtet, bei nicht Bereitstellung des Zimmers dem Gast
Schadenersatz zu leisten.
- Reiserücktritt:
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Der Gast ist verpflichtet, bei
nicht in Anspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder
betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten
Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei
Übernachtung/Frühstück 20% des Übernachtungspreises.
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Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene
Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfallkosten zu
minimieren.
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Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des
Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
- Müll und Umwelt:
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Da wir aktiv an der Haushaltsmülltrennung teilnehmen, bitten wir auch Sie,
Papier, Flaschen, Plastikbecher und Dosen (kurz gereinigt), Folien etc.
in die aufgestellten Behälter zu sortieren.
- Parken:
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Für abgestellte Fahrzeuge auf den hauseigenen PKW- Plätzen wird bei Schäden
oder Diebstahl keinerlei Haftung übernommen.
- Schäden/Haftung:
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Wir bitten das Inventar pfleglich zu behandeln. Beanstandungen bitten wir
innerhalb von 24 Stunden zu melden. Nicht gemeldete Schäden, die sich offenbaren,
müssen wir Ihnen in Rechnung stellen. Alle während der Mietzeit durch Sie
entstandenen Schäden sind zu ersetzen. Schadensersatzansprüche müssen wir
ausschließen.
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Es wird auch keine Haftung für Schäden durch höhere Gewalt übernommen.
Ebenso können wir keine Haftung für in dem gemieteten Zimmer abhandengekommenes
Eigentum des Mieters übernehmen.
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Wir bitten in den Zimmern nicht zu rauchen.
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